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A Visitor Atlasby AoA-AI
Funktionen Integration Live-Demo Verwaltung

Stand: 29. August 2026

Datenschutzerklärung

Informationen zur Website und zum datensparsamen Location-Tracking-Dienst Visitor Atlas.

1. Verantwortlicher

Philipp Jürgen Weißgerber
Bärenweg 31A
76149 Karlsruhe
Deutschland

E-Mail: PW@AoA-AI.de

2. Hosting und technische Bereitstellung

Der Dienst wird auf einem Server der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Beim technischen Abruf verarbeitet die Serverinfrastruktur insbesondere die IP-Adresse, den Zeitpunkt, die angeforderte Ressource und technische Protokollinformationen, soweit dies für Übertragung, Sicherheit und Fehlerdiagnose erforderlich ist. Die anwendungsspezifischen Zugriffsprotokolle für Visitor Atlas sind deaktiviert; die Anwendung führt keine Liste von Besucher-IP-Adressen.

Rechtsgrundlage für die sichere und zuverlässige Bereitstellung dieser Website ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt im sicheren Betrieb des Dienstes.

3. Öffentliche Kartenansichten

Beim direkten Öffnen oder bewussten Laden einer Kartenansicht wird die IP-Adresse technisch zur Übertragung benötigt. Die Kartenansicht selbst löst keine Standortzählung aus und legt weder Cookies noch Besucherkennungen an.

4. Standortzählung auf eingebundenen Websites

Eine Zählung wird nur ausgelöst, wenn eine Zielwebsite das dafür vorgesehene Script mit Freigabestatus lädt. Dabei trifft die IP-Adresse technisch am Server ein und wird ausschließlich mit einer lokal gespeicherten Offline-Datenbank grob einem Land und einer Rasterzelle von 2 Grad zugeordnet. Die IP-Adresse wird nicht in die Statistikdatenbank geschrieben und nach Abschluss der Anfrage nicht weiter vorgehalten.

Gespeichert werden nur Karten-ID, Kalendertag, Land, grobe Rasterzelle und Anzahl der Aufrufe. Nicht gespeichert werden insbesondere IP-Adresse, Seitenpfad, Referrer, User-Agent, Cookie, Gerätekennung oder websiteübergreifende Besucher-ID. Sichtbare Kartenpunkte werden erst ab 3 Aufrufen derselben Rasterzelle dargestellt.

Die Rechtsgrundlage für die Auslösung auf einer eingebundenen Website legt deren Betreiber fest. Die bereitgestellte Standardintegration ist für eine vorherige Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder einen bewussten Klick ausgelegt. Ohne Einwilligung darf der Einbindende den Zählaufruf nur aktivieren, wenn er die konkrete Ausnahme und DSGVO-Rechtsgrundlage eigenständig geprüft und dokumentiert hat.

5. Speicherdauer

Aggregierte Tageszähler werden spätestens nach 730 Tagen gelöscht. Da keine Besucherkennung gespeichert wird, können einzelne Zähler nachträglich keiner bestimmten Person zugeordnet werden.

6. Geo-IP-Datenbank

Die Standortzuordnung erfolgt offline mit der monatlich aktualisierten „IP to City Lite“-Datenbank von DB-IP. Beim einzelnen Zählvorgang wird keine Besucher-IP an DB-IP oder einen anderen Geolokalisierungsanbieter übertragen. Die Datenbank steht unter Creative Commons Attribution 4.0 und weist nur eine reduzierte, ungefähre Genauigkeit auf.

7. Cookies und lokale Speicherung

Visitor Atlas setzt im öffentlichen Bereich keine Cookies und verwendet weder Local Storage noch vergleichbare persistente Browserkennungen. Die geschützte Verwaltung nutzt HTTP-Basisauthentifizierung und keine Anwendungssitzung.

8. Empfänger und Drittlandübermittlung

Empfänger technischer Verbindungsdaten ist der deutsche Hostinganbieter Hetzner, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist. Standortzählungen werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben, nicht mit anderen Datenbeständen zusammengeführt und nicht in Drittländer übermittelt.

9. Betroffenenrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß Art. 15 bis 21 DSGVO. Kontakt: PW@AoA-AI.de. Da Visitor Atlas keine Besucherkennung speichert, ist eine Zuordnung einzelner Statistikzähler zu einer Person regelmäßig nicht möglich.

10. Beschwerderecht

Eine Beschwerde ist bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde möglich. Zuständig ist insbesondere der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

11. Automatisierte Entscheidungen

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.

A Visitor AtlasPrivacy-first Standortstatistik

Selbst gehostet in Deutschland. Keine Werbenetzwerke, Cookies oder Besucherprofile.

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