Universelle Einbindung
Location Tracking für beliebige Websites
Visitor Atlas ist CMS-unabhängig. Die Verwaltung erzeugt pro Domain eine Karten-ID und passende Einbettungscodes.
Empfohlener Ablauf
- Karte in der geschützten Verwaltung anlegen.
- Klickvariante einfügen oder das Tracking-Script im Consent-Manager der Kategorie „Statistik“ zuordnen.
- Datenschutzhinweis der Zielwebsite ergänzen.
- Im Browser prüfen, dass vor Freigabe keine Anfrage an
visitors.aoa-ai.euerfolgt. - Nach Freigabe prüfen, dass genau ein
POST /c/<ID>und optional die Kartenansicht geladen werden.
TYPO3 v14
Fertiges Inhaltselement für TYPO3
Für TYPO3-v14-Projekte steht zusätzlich die Extension aoa_visitor_atlas bereit. Sie bringt ein eigenes Inhaltselement, lokale CSS-/JavaScript-Assets, einen Site Set und zwei sichere Lademodi mit:
- Klickmodus: Vor dem Klick wird keine Verbindung zum Kartenserver aufgebaut.
- Consent-Ereignis: Die Extension wartet auf
aoa-visitor-atlas:consent-grantedoder den Funktionsaufrufwindow.aoaVisitorAtlasConsentGranted().
TYPO3-Extension 1.0.0 herunterladen
Nach der Composer-Installation den Site Set „AoA Visitor Atlas“ aktivieren, das Datenbankschema mit vendor/bin/typo3 extension:setup aktualisieren und anschließend das Inhaltselement mit der Karten-ID anlegen. Die vollständige Anleitung liegt im ZIP.
Was technisch verarbeitet wird
| Information | Verwendung | Speicherung |
|---|---|---|
| IP-Adresse | Lokale Offline-Zuordnung zu Land und 2°-Raster | Nicht gespeichert |
| Land + Rasterzelle | Aggregierter Kartenpunkt | Als Tageszähler |
| Seitenpfad, Referrer, User-Agent | Nicht verwendet | Nicht gespeichert |
| Cookie, Local Storage, Besucher-ID | Nicht erzeugt | Nicht vorhanden |
Datenschutzrechtlicher Rahmen
Ein Tracking-Pixel oder nachgeladenes JavaScript kann auch ohne Cookie als Zugriff auf Informationen eines Endgeräts unter § 25 TDDDG fallen. Die Einbindung ist daher bewusst so gestaltet, dass die Zählung erst nach einem aktiven Klick oder nach Freigabe durch einen Consent-Manager startet.
Zusätzlich verlangt die DSGVO eine konkrete Rechtsgrundlage, transparente Information, Datenminimierung und eine begrenzte Speicherdauer. Visitor Atlas reduziert die zentrale Statistik auf aggregierte Standortzähler; die Verantwortung für die rechtmäßige Einbindung auf der Zielwebsite bleibt bei deren Betreiber.
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- DSGVO – insbesondere Art. 5, 6, 13 und 25
- EDSA-Leitlinien 2/2023, finale Version 2.0
- DSK-Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2
Diese technischen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung für den konkreten Einsatzfall.