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A Visitor Atlasby AoA-AI
Funktionen Integration Live-Demo Verwaltung

Universelle Einbindung

Location Tracking für beliebige Websites

Visitor Atlas ist CMS-unabhängig. Die Verwaltung erzeugt pro Domain eine Karten-ID und passende Einbettungscodes.

Empfohlener Ablauf

  1. Karte in der geschützten Verwaltung anlegen.
  2. Klickvariante einfügen oder das Tracking-Script im Consent-Manager der Kategorie „Statistik“ zuordnen.
  3. Datenschutzhinweis der Zielwebsite ergänzen.
  4. Im Browser prüfen, dass vor Freigabe keine Anfrage an visitors.aoa-ai.eu erfolgt.
  5. Nach Freigabe prüfen, dass genau ein POST /c/<ID> und optional die Kartenansicht geladen werden.

TYPO3 v14

Fertiges Inhaltselement für TYPO3

Für TYPO3-v14-Projekte steht zusätzlich die Extension aoa_visitor_atlas bereit. Sie bringt ein eigenes Inhaltselement, lokale CSS-/JavaScript-Assets, einen Site Set und zwei sichere Lademodi mit:

  • Klickmodus: Vor dem Klick wird keine Verbindung zum Kartenserver aufgebaut.
  • Consent-Ereignis: Die Extension wartet auf aoa-visitor-atlas:consent-granted oder den Funktionsaufruf window.aoaVisitorAtlasConsentGranted().

TYPO3-Extension 1.0.0 herunterladen

Nach der Composer-Installation den Site Set „AoA Visitor Atlas“ aktivieren, das Datenbankschema mit vendor/bin/typo3 extension:setup aktualisieren und anschließend das Inhaltselement mit der Karten-ID anlegen. Die vollständige Anleitung liegt im ZIP.

Was technisch verarbeitet wird

InformationVerwendungSpeicherung
IP-AdresseLokale Offline-Zuordnung zu Land und 2°-RasterNicht gespeichert
Land + RasterzelleAggregierter KartenpunktAls Tageszähler
Seitenpfad, Referrer, User-AgentNicht verwendetNicht gespeichert
Cookie, Local Storage, Besucher-IDNicht erzeugtNicht vorhanden

Datenschutzrechtlicher Rahmen

Ein Tracking-Pixel oder nachgeladenes JavaScript kann auch ohne Cookie als Zugriff auf Informationen eines Endgeräts unter § 25 TDDDG fallen. Die Einbindung ist daher bewusst so gestaltet, dass die Zählung erst nach einem aktiven Klick oder nach Freigabe durch einen Consent-Manager startet.

Zusätzlich verlangt die DSGVO eine konkrete Rechtsgrundlage, transparente Information, Datenminimierung und eine begrenzte Speicherdauer. Visitor Atlas reduziert die zentrale Statistik auf aggregierte Standortzähler; die Verantwortung für die rechtmäßige Einbindung auf der Zielwebsite bleibt bei deren Betreiber.

  • § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
  • DSGVO – insbesondere Art. 5, 6, 13 und 25
  • EDSA-Leitlinien 2/2023, finale Version 2.0
  • DSK-Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2

Diese technischen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung für den konkreten Einsatzfall.

A Visitor AtlasPrivacy-first Standortstatistik

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